Laptop-Ausleihe
Das ZIM stellt Laptops zur Ausleihe an Lehrstühle und Einrichtungen der Universität zur Verfügung. Diese Geräte sind nur für Veranstaltungen an der Universität Passau vorgesehen. Studierende können diese Geräte nicht ausleihen.
So reservieren Sie einen Laptop
Bitte melden Sie Ihren Reservierungswunsch unbedingt rechtzeitig bei Herrn Flügel oder im ZIM-Support an. Am besten vereinbaren Sie sowohl für die Abholung wie auch für die Rückgabe einen festen Termin.
Abholung und Rückgabe

Das Gerät ist persönlich von der entleihenden Person oder einer von ihr beauftragten Vertretung abzuholen. Prüfen Sie beim Abholen des Geräts bitte die Vollzähligkeit der Zubehörteile. Wenn das Gerät nicht rechtzeitig abgeholt wird, verfällt die Reservierung.
Um eine möglichst gute und reibungslose Nutzung der Leihgeräte zu gewährleisten, bitten wir Sie darum, die Geräte rechtzeitig und vollständig mit allen Zubehörteilen zurückgeben.
Versicherung
Leihgeräte sind grundsätzlich nicht versichert. Wenn Sie ein Laptop ausleihen, haften Sie für jegliche Beschädigung. Das ZIM stellt Ihnen ggf. die Reparaturkosten in Rechnung. Im Innenverhältnis haften Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. Art. 85 Abs. 1 BayBG und §3 Abs. 7 TV-L).